Als Immobilienverwalter (Hausverwaltung) beschäftigen wir uns mit der Verwaltung von vermieteten Wohnhäusern, Wohnanlagen, Eigentumswohnungen oder Gewerbeobjekten.
• Verwaltung der Liegenschaft nach den einschlägigen Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes 2006, des Mietrechtsgesetzes, sowie nach den von der Bundesinnung der Immobilien und Vermögenstreu-händer herausgegebenen Richtlinien.
• Führung der Treuhandbuchhaltung nach kaufmännischen Grundsätzen mit der betriebseigenen EDV-Anlage.
• Erstellung einer übersichtlichen Betriebs-u. Heizkostenabrechnung zum 31. Dezember jeden Jahres, sowie Versendung derselben an die Eigentümer bis spätestens 30. Juni des Folgejahres.
• Erstellung einer Kostenvorschau im November für das folgende Kalenderjahr und Versenden an alle Eigentümer.
• Führung eines eigenen Bankkontos für die Wohnungseigentumsgemeinschaft, unter Ausnützung des höchstmöglichen Zinssatzes.
• Veranlassung und Überwachung sämtlicher im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Erhaltung der Liegenschaft zusammenhängenden Arbeiten.
• Regelmäßige Begehung und Kontrolle der gesamten Liegenschaft durch die Verwaltung oder deren Bevollmächtigte einschließlich regelmäßiger Kostenkontrolle
• Führung des mit der ordnungsgemäßen Verwaltung der Liegenschaft zusammenhängenden Schriftverkehrs, einschließlich Rundschreiben, Einholung von Beschlüssen, Offerten usw.
• Vorschreibung der monatlich zu leistenden Akontierung auf Betriebs-u. Heizkosten.
• Überwachung der Zahlungseingänge und regelmäßige Mahnung bei Nichtbezahlung der Betriebskosten.
• Vertretung der Eigentumsgemeinschaft vor Verwaltungs-und Finanzbehörden.
• Verfassung und Abgabe der Umsatzsteuererklärung.
• Bei Vergabe von Reparaturarbeiten oder sonstiger Lieferungen größeren Ausmaßes werden mehrere Angebote eingeholt.
• Abhaltung einer Hausversammlung alle 2 Jahre samt Erstellung eines Protokolls.
• Übernahme der eventuell bestehenden Versicherungs- und Wartungsverträge,
Überwachung eines ausreichenden Versicherungsschutzes der Wohnanlage.
Für Neuabschlüsse und Vertragsverlängerungen werden mindestens drei
Angebote eingeholt.
• Ausarbeitung eines Entwurfes der Hausordnung, sowie Überwachung der
Einhaltung.